Erstgespräch und probatorische Sitzungen:
Das Erstgespräch dient neben der Informationsgewinnung und Klärung über den Therapieablauf und der Formalitäten, gerade dem ersten Kennenlernen. Ob eine Therapie oder psychologische Beratung/Coaching sinnvoll sind, klären wir im gemeinsamen Gespräch. Meist geht eine Therapie über mehrere Monate. Therapeut und Klient/Patient sollten sich daher vorstellen, gemeinsam arbeiten zu können. Dazu dienen neben dem Erstgespräch die weiteren (meist vier, also insgesamt fünf) probatorischen Sitzungen, die die Krankenkassen in jedem Fall übernehmen.
Entscheiden wir uns für die Aufnahme einer Therapie, stelle ich anschließend bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle einen Antrag auf Psychotherapie.
Therapie:
Die Einzeltherapie findet in der Regel wöchentlich statt. Eine verhaltenstherapeutische Sitzung dauert hierbei meist 50 min. Wie viele Sitzungen Ihre private Krankenversicherung übernimmt, richtet sich nach der Art Ihrer Versicherung. Bei der Beihilfe können je nach Diagnose und Schweregrad eine Kurzzeit- (10 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden. Eine Verlängerung der Therapie ist auf maximal 80 Sitzungen möglich.
Bei der Paar- und Familientherapie sind beide Partner bzw. alle Familienmitglieder anwesend. Häufig gibt es längere Pausen zwischen den einzelnen Sitzungen. Meist sind Sitzungen von 1 1/2h sinnvoll.
Einen Termin für ein Erstgespräch können Sie hier vereinbaren.